Ghostwriting – Lukrativer Nebenverdienst für Akademiker

Wer eine akademische Ausbildung hat, der kann dieses Wissen nutzen, um als Ghostwriter einen lohnenden Nebenverdienst zu etablieren. Auch als alleiniger Verdienst kann sich die Tätigkeit als Ghostwriter lohnen.

Welche Dinge zu beachten sind, erläutern wir im Folgenden.

Ghostwriting Nebenerwerb

Selbst als Ghostwriter arbeiten – das gilt es zu beachten

Wer sich ein zweites Standbein aufbauen möchte, der kann als Ghostwriter gutes Geld verdienen. Der große Vorteil liegt gerade für Akademiker darin, dass man sein bereits erworbenes Wissen nutzen kann, um zusätzliches Einkommen zu generieren. Wer also zum Beispiel als Informatiker tätig ist, der kennt bereits alle Grundlagen. Der Beruf treibt den Informatiker ebenso dazu, stetig am Ball zu bleiben und somit das aktuellste Wissen zu kennen. Wer aus dieser Position heraus eine schulische oder akademische Arbeit anfertigt, der wird sich recht leicht damit tun.

Ein weiterer interessanter Aspekt ist die Tatsache, dass der Ghostwriter nicht vor Ort sein muss. Das heißt, seine Leistungserstellung kann überall auf der Welt erfolgen. Er benötigt nur einen Computer mit Internetzugang. Dazu kommt auch die zeitliche Entkoppelung. Die Arbeit muss bis zum Liefertermin erledigt sein, aber feste Arbeitszeiten sind auch nicht notwendig. Der Ghostwriter kann also seine Arbeiten am Wochenende erledigen oder in den Nachtstunden.

Beide Aspekte, zeitliche und räumliche Entkoppelung, machen den Job des Ghostwriters ideal für digitale Nomaden oder Menschen, die in einem Land leben möchten, welches geringe Lebenshaltungskosten hat. Somit kann dieser dann dort vor Ort deutlich besser leben, als in Mitteleuropa, oder das Arbeitspensum so weit herunterschrauben, bis das Niveau etwa dem in Deutschland entspricht.

Ist akademisches Ghostwriting legal?

Suche Ghostwriter. So, oder so ähnlich sehen Anzeigen an Schwarzen Brettern in Universitäten oder in virtuellen Foren aus. Aber ist es legal, eine akademische Arbeit in Auftrag zu geben? Oder macht sich der Autor strafbar, wenn er eine solche anfertigt? Das vertragliche Verhältnis zwischen Auftraggeber und Ghostwriter ist kein Problem. Die eine Person möchte, dass eine Arbeit geschrieben wird. Dazu gibt sie die entsprechenden Details bekannt und nimmt am Ende die Arbeit ab.

Problematisch wird es, wenn der Auftraggeber diese Arbeit an seinem Lehrstuhl oder beim Lehrer abgibt und diese als seine ausgibt. Sinn und Zweck von Lehreinrichtungen ist es ja, den Lernenden die Möglichkeit zu geben, sich selbst anhand der gestellten Aufgabe zu beweisen. Sei es, um diese für den späteren Beruf fit zu machen oder vorzubereiten für noch fordernde Bildungseinrichtungen. Wer nun einen Ghostwriter engagiert, der umgeht dieses Prinzip. Die Folge könnten eine Anzeige wegen Betrugs sein, eine Benotung mit „Ungenügend“ oder eine Exmatrikulation.

Wer also einen Ghostwriter beauftragt, der sollte sich im Klaren sein, dass er damit ein Risiko eingeht.

2021-04-08T08:10:55+02:00
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