Darauf sollten Sie achten, wenn Sie den Arbeitsvertrag widerrufen

Wer ein Arbeitsverhältnis eingeht, der beschließt dies mit seinem zukünftigen Arbeitgeber mittels eines Arbeitsvertrags. Welche Optionen beide Parteien haben bezüglich des Widerrufs, möchten wir im Folgenden klären.

Arbeitsvertrag widerrufen

Einen Arbeitsvertrag abschließen – Das gilt es zu beachten

Ein Arbeitsvertrag ist grundsätzlich nicht zwingend vorgesehen. Wer aber ein ernsthaftes Arbeitsverhältnis eingeht, für den führt kein Weg an einem schriftlichen Arbeitsvertrag vorbei.

Dieser regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Aufgrund der Vertragsfreiheit ist alles erlaubt, außer es widerspricht bestehenden Gesetzen.

Der Arbeitsvertrag regelt dabei Details des Arbeitsverhältnisses, wie das Gehalt, Arbeitszeiten, Aufgaben des Arbeitnehmers, Arbeitsort, Urlaubsregelungen, etc.

Achten Sie beim Verhandeln des Arbeitsvertrags darauf, dass Sie jetzt in der Position sind, Forderungen umzusetzen: Der Arbeitgeber braucht Sie! Gehaltserhöhungen oder sonstige Anpassungen sind nach den Verhandlungen, etwa beim Mitarbeitergespräch, ungleich schwerer durchzusetzen. Ein beliebter Trick von Arbeitgebern: “Wir können Ihnen Ihr Wunschgehalt jetzt noch nicht zahlen, aber lassen Sie uns nach dem Ende der Probezeit noch einmal darüber sprechen!”. In 99 Prozent der Fälle werden Sie mit leeren Taschen aus dem Gespräch gehen. Deshalb: Bleiben Sie bei Verhandlungen hart und schlagen Sie heraus, was geht. Diese Gelegenheit werden Sie erst wieder bei Ihrem nächsten Arbeitgeber haben.

Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen. Wenn Sie diesen einen Arbeitgeber von sich überzeugen konnten, dann gelingt Ihnen das auch noch bei anderen, vielleicht sogar zu deutlich besseren Konditionen.

Einen Arbeitsvertrag widerrufen – Das gilt es zu beachten

Wer seinen Arbeitsvertrag widerrufen möchte, der sollte auf die Fallstricke achten. Ein Arbeitsvertrag kann dabei von beiden Seiten, sowohl vom Arbeitgeber, als auch vom Arbeitnehmer, gekündigt werden. Dabei gelten für beide Seiten unterschiedlich strenge Regeln (zumindest in Deutschland). So kann der Arbeitnehmer jederzeit kündigen, ohne Angabe von Gründen. Er muss sich nur an die Kündigungsfristen halten (diese sind vertraglich geregelt). Der Vertrag darf den Arbeitnehmer allerdings nicht schlechter stellen, als es das Gesetz vorsieht, die Mindestfristen sind also einzuhalten. Vor einer Kündigung sollte man jedoch darauf achten, ob nicht etwa ein Aufhebungsvertrag infrage kommt. Kündigt nämlich der Arbeitnehmer, so hat er gewisse Sperrfristen zu ertragen, in welchen er keine staatlichen Hilfen bekommt.

Für den Arbeitgeber sieht es schon schwerer aus, da die Gesetze den Arbeitnehmer bevorzugen. So müssen triftige Gründe vorliegen, bevor der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigen darf. Kommt es zu einer Kündigung, so kann sich der Arbeitnehmer den Rat eines Anwalts einholen, der prüft, ob diese Kündigung rechtens sein kann.

Die Kündigung muss auch in schriftlicher Form abgegeben werden, um wirksam zu sein.

2021-04-07T16:25:01+02:00
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